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          Riesterrente
staatliche Zulagen
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Wie hoch sind die staatlichen Zulagen für eine Riester-Rente?

Die staatliche Förderung steigt bis 2008 in Zwei-Jahres-Schritten entsprechend den freiwillig gezahlten Beiträgen an. Wer den vollen Sparbetrag einzahlt erhält folgende Höchstzulagen:

Wie hoch sind die staatlichen Zulagen für die Riesterrente

Beispiel (ab 2008):

Ein verheirateter Arbeitnehmer mit 2 Kindern hat ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen von 30.000,- €. Die Ehefrau ist nicht berufstätig. Spart das Ehepaar nun ingesamt den Höchstbeitrag von 4% (= 1.200,- €), erhält es staatliche Zulagen von insgesamt 678,- € ( 154,- € für ihn, 154,- € für seine Frau und 2 x 185,- € für die Kinder). Als eigener Beitrag ist somit nur 522,- € zu zahlen. Die staatlichen Zulagen machen also mehr als die Halfte der Sparbeiträge aus.

Bis zu welchem Sparbetrag erhalten Sie die Zulagen?

Im Rahmen der staatlichen Förderung der privaten Altersvorsorge
sind folgende Höchstsätze festgelegt:

Ab                Anteil des Jahreseinkommens
                   einschließlich der Zulagen
2002                                 1 %                     
2004                                 2 %                     
2006                                 3 %                     
2008                                 4 %

Wer die volle staatliche Förderung will, muß den o. g. Prozentsatz seines sozialversicherungspflichtigen Jahresgehalts des Vorjahres in den Riester-Vertrag einzahlen, jedoch nicht mehr als die maximal abzugsfähigen Sonderausgaben – vermindert jeweils um die erhaltenen Zulagen.

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